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Schule am Lütterbach - Kath. Grundschule Niederkrüchten - Primarstufe

Beurlaubungen sollen insgesamt die Dauer einer Woche pro Schuljahr nicht überschreiten und sind aus wichtigen Gründen möglich. Beurlaubungen sind eine Woche vorher schriftlich zu beantragen.  Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien gilt ein Beurlaubungsverbot.