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Schule am Lütterbach - Kath. Grundschule Niederkrüchten - Primarstufe 

Wie reagiert unsere Schule auf aggressives Verhalten von Kindern? 

Aggressives Verhalten läuft bei ein und demselben Kind oft nach einem ähnlichen Muster ab. Wir unterscheiden mehrere Formen von Gewalt, auf die wir unterschiedlich reagieren.                   

  • Die sogenannte „coole“  Gewalt dient dazu, sich Vorteile zu verschaffen, „Spaß“ zu haben oder Macht zu erlangen. Bei dieser Form von Gewalt muss dem Kind das Erfolgserlebnis entzogen werden, denn jede erfolgreiche Aggressionshandlung führt zu weiterem  unangemessenem Verhalten. Zugleich muss dem Kind geholfen werden, sozial akzeptable Verhaltensweisen zu erlernen. Wir führen Ordnungsmaßnahmen durch, die bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung bis zum Verweis von der Schule führen können.
  • Wenn ein Kind in einer emotional angespannten Situation die Kontrolle verliert und Gewalt anwendet, entspannen wir zunächst die Situation und versuchen später, eine Problemlösung zu erreichen. Passiert einem Kind dieser Kontrollverlust mehrmals, reagieren wir mit Hilfeangeboten wie z.B. individuellen Verhaltensplänen, Herausnahme aus problematischen Situationen oder Elterninformationen über außerschulische Beratungs- und Hilfsangebote. Wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, leiten wir weitergehende Maßnahmen ein, die unter Umständen mit einem Wechsel des Kindes zur Schule für Erziehungshilfe enden können.
  • Beim Bullying oder Mobbing steht das Opfer im Mittelpunkt. Hierbei handelt es sich um länger andauernde verbale oder körperliche Gewalt gegenüber einem Schüler oder einer Schülerin. Grundsatz unseres Anti-Bullying-Programms ist, dem Opfer zu helfen, indem wir die Täter über die Gefühle des Opfers informieren. Wir machen zudem das Mobbing den Eltern bekannt. Häufig ist Gedankenlosigkeit die Ursache –  Hinsehen ist unsere Pflicht!

Hintergrundinfo: Die Anti-Bullying-Strategie

Übrigens gilt auch im Schulbus die Schulordnung – Schülerinnen und Schüler, die dort wiederholt gegen die Regeln verstoßen, werden nach einer Ermahnung zeitweise oder dauerhaft von der  Beförderung ausgeschlossen.